Warum keine Kassenzulassung für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BEK, TKK, DAK, etc)?
Die privaten Krankenkassen und die Beihilfestellen sehen keine
Einrichtungsvorschriften vor.
Für eine Kassenzulassung der gesetzlichen Krankenkassen sind
eine Reihe von Vorschriften zu erfüllen, die sich auf die Räumlichkeiten
und die Einrichtung beziehen. Raumgröße, Eisfachgröße,
Waschbecken in jedem Behandlungsraum, Einrichtungsgegenstände
(Turnbank etc.), getrennte Toiletten für Patienten und Therapeut,
etc. Diese Zulassungsbedingungen sind im Laufe der Jahre mehr und
mehr erweitert worden.
Bei meiner Suche nach Praxisräumen stand an erster Stelle der
Wunsch ruhig und weitestgehend ungestört arbeiten zu können.
Ich wollte zwei schöne, helle und in sich abgeschlossene Behandlungsräume,
in denen sich meine Patienten und ich mich rundum wohl und ungestört
fühlen können. Diese Praxisräume habe ich nach langer
Suche gefunden, allerdings fehlt die obligate zweite Toilette, auch
konnte ich nicht in jedem Behandlungsraum ein Waschbecken installieren
lassen.
Weiterhin hätte ich auf Grund der Arbeitsausfallzeiten durch
meine häufigen Fortbildungen die von den gesetzlichen Krankenkassen
vorgeschriebenen Praxisöffnungszeiten nicht einhalten können.
Mein Ziel des ruhigen und patientenkonzentrierten Arbeitens ist
erreicht,
aus genannten Gründen aber leider auf Kosten der Kassenzulassung
für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen.
Top
Kann ich mein Kind mitbringen?
Das Mitbringen Ihrer Säuglinge und Kinder ist selbstverständlich
jederzeit möglich (für Windeln, Fläschchen und Spielsachen
bitte selbst Sorge tragen). Ein Aufzug ist vorhanden. Leider ist
im Eingangsbereich des Hauses eine Treppe, die nicht besonders kinderwagentauglich
ist, aber trotzdem von den meisten Müttern und Vätern
gut „bewältigt“ wird.
Top