Warum keine Kassenzulassung für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BEK, TKK, DAK, etc)?

Die privaten Krankenkassen und die Beihilfestellen sehen keine Einrichtungsvorschriften vor.
Für eine Kassenzulassung der gesetzlichen Krankenkassen sind eine Reihe von Vorschriften zu erfüllen, die sich auf die Räumlichkeiten und die Einrichtung beziehen. Raumgröße, Eisfachgröße, Waschbecken in jedem Behandlungsraum, Einrichtungsgegenstände (Turnbank etc.), getrennte Toiletten für Patienten und Therapeut, etc. Diese Zulassungsbedingungen sind im Laufe der Jahre mehr und mehr erweitert worden.

Bei meiner Suche nach Praxisräumen stand an erster Stelle der Wunsch ruhig und weitestgehend ungestört arbeiten zu können. Ich wollte zwei schöne, helle und in sich abgeschlossene Behandlungsräume, in denen sich meine Patienten und ich mich rundum wohl und ungestört fühlen können. Diese Praxisräume habe ich nach langer Suche gefunden, allerdings fehlt die obligate zweite Toilette, auch konnte ich nicht in jedem Behandlungsraum ein Waschbecken installieren lassen.

Weiterhin hätte ich auf Grund der Arbeitsausfallzeiten durch meine häufigen Fortbildungen die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschriebenen Praxisöffnungszeiten nicht einhalten können.

Mein Ziel des ruhigen und patientenkonzentrierten Arbeitens ist erreicht,
aus genannten Gründen aber leider auf Kosten der Kassenzulassung für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen.
Top

 

 

 

Kann ich mein Kind mitbringen?

Das Mitbringen Ihrer Säuglinge und Kinder ist selbstverständlich jederzeit möglich (für Windeln, Fläschchen und Spielsachen bitte selbst Sorge tragen). Ein Aufzug ist vorhanden. Leider ist im Eingangsbereich des Hauses eine Treppe, die nicht besonders kinderwagentauglich ist, aber trotzdem von den meisten Müttern und Vätern gut „bewältigt“ wird.
Top

 

 

 


Sie sind hier: Häufige Fragen

ESB/APM Anfahrt ImpressumStartseite